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Die Fachgebiete von Rechtsanwalt Thomas Schmidt: |
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§ Arbeitsrecht:
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§ Familienrecht:
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- Abmahnungen
- Kündigungen
- Abfindungsverhandlungen
- Mobbing
- Arbeitsgerichtsverfahren
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- Scheidungen
- Aufhebung von Lebenspartnerschaften
- Kindes- und Ehegattenunterhalt
- Sorgerechtsverfahren
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§ Erbrecht:
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§ Strafrecht:
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- Gestaltung der Vermögensnachfolge
- Ausarbeitung von Testamenten, Erbverträge
- Erbauseinandersetzungen
- Ausarbeitung von Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen
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- Jugendstrafrecht
- Vertretung im strafrechtlichen Ermittlungsverfahren
- strafprozessuale Verteidigung
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§ Verkehrs- und Bußgeldsachen:
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§ Forderungsmanagement:
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- zivilrechtliche Verkehrsunfallabwicklung
- Schmerzensgeldansprüche
- Entzug der Fahrerlaubnis
- Bußgeldbescheide
- Bußgeldverfahren vor dem Amtsgericht
- verkehrstypische Strafverfahren (Nötigung, Unfallflucht etc.)
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- Erstellen von Mahnungen
- Erwirkung eines Mahnbescheides/Vollstreckungsbescheides
- Einreichung einer Zahlungsklage
- prozessuale Vertretung in Forderungssachen
- Einleitung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen
- Überwachung der Zwangsvollstreckungsmaßnahmen
- Überwachung von Ratenzahlungen
- Identifizierung des Schuldners unter möglicher Mitwirkung einer Detektei
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Zu unserer Mandantschaft zählen Firmen, zumeist mittelständische Unternehmen,
ebenso wie Privatpersonen, sowie Sportvereine und Sportler in ihren jeweiligen speziellen
Fallkonstellationen.
Besonders wichtig in unserer Philosophie ist der enge, vertrauensvolle Dialog zwischen
den Mandanten und uns. Dabei bestimmen Professionalität, Ehrlichkeit und
Zuverlässigkeit unser Tun, um für unsere Mandanten bei größtmöglicher
Transparenz die optimalen Ergebnisse zu erzielen. Denn nur so entstehen starke, vertrauensvolle
und lang andauernde Verbindungen, die das Ziel unserer Arbeit darstellen.
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